Henrik Humrich erläutert in einem Interview mit der Börsen-Zeitung (Ausgabe 160 vom 20. August 2016), in welchem Rahmen der Aufsichtsrat zur Kommunikation mit Investoren befugt ist und welchen rechtlichen Beschränkungen er hierbei unterliegt.
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Henrik Humrich erläutert in einem Interview mit der Börsen-Zeitung (Ausgabe 160 vom 20. August 2016), in welchem Rahmen der Aufsichtsrat zur Kommunikation mit Investoren befugt ist und welchen rechtlichen Beschränkungen er hierbei unterliegt.