Sanacorp ist die älteste Apotheker-Genossenschaft in Deutschland und zählt zu den führenden Unternehmen im pharmazeutischen Großhandel.
Die Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG fasste am 2. Juli 2019 den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung auf die Hauptaktionärin, die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung, zu übertragen. Der Beschluss wurde am 13. August 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Insgesamt 75 Aktionäre haben ein Spruchverfahren beim Landgericht München I zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung eingeleitet. Die Antragsgegnerin, die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung, wurde im Spruchverfahren von EGO HUMRICH WYEN vertreten. Das Landgericht München I hat das Spruchverfahren mit Feststellung des Vergleichs der Verfahrensbeteiligten beendet. Dem Vergleich haben alle Antragsteller, die Antragsgegnerin sowie der gemeinsame Vertreter zugestimmt. Das im August 2019 eingeleitete Spruchverfahren konnte damit bereits nach gut eineinhalb Jahren beendet werden.