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Kompetenzen
Wir beraten Unternehmen der verschiedensten Arten und Branchen, Unternehmer, Investoren und Organmitglieder auf den Gebieten Gesellschaftsrecht, Konfliktberatung und M&A.
Unsere Beratung richtet sich an:
  • börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen
  • Familienunternehmen und Unternehmerfamilien
  • Finanzinvestoren
  • Gesellschafter (sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsgesellschafter)
  • Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte und deren jeweilige Mitglieder
 

Gesellschaftsrecht

Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Fragestellungen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Allgemeine Beratung
  • Gründung von Unternehmen und Verbänden aller Rechtsformen (einschließlich Stiftungen, Genossenschaften und SE)
  • Beratung zur Corporate Governance von Unternehmen, insbesondere Satzungen/Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen, Einrichtung von Gesellschaftsorganen, Konzernrichtlinien, Deutscher Corporate Governance Kodex
  • Beratung zu Joint Ventures, Stimmbindungsvereinbarungen und sonstigen Gesellschaftervereinbarungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen
  • Gestaltung komplexer zivil- und handelsrechtlicher Verträge
Strukturmaßnahmen
  • Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmaßnahmen
  • Verschmelzungen
  • Spaltungen
  • Formwechsel
  • Unternehmensverträge
  • Squeeze-out
  • Grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Umwandlungen
Konzernrecht
  • Gestaltung und Vorbereitung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und sonstigen Unternehmensverträgen
  • Maßnahmen der Konzernintegration in faktischen Konzernen ohne bestehenden Beherrschungsvertrag
  • Fragen der Gesellschafter- und Organhaftung in konzernrechtlichen Sachverhalten
  • Streitige Auseinandersetzungen im Hinblick auf Maßnahmen der Konzernintegration und Konzernleitung
  • Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out)
  • Cash-Pool und Konzerninnenfinanzierung
Compliance
  • Einrichtung und Überprüfung von Compliance Management Systemen
  • Compliance-Untersuchungen und Internal Investigations
  • Organhaftung im Zusammenhang mit Compliance-Fällen
Organangelegenheiten
  • Beratung der Mitglieder von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen (Vorständen, Geschäftsführern, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsräten) beim Abschluss von Anstellungsverträgen
  • Beratung zur Zulässigkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen, insbesondere zu den Grenzen der Business Judgment Rule
  • Beratung hinsichtlich der Wahrnehmung satzungsmäßiger und gesetzlicher Organpflichten (z.B. Limitation Language)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, z.B. in Organhaftungsfällen, Kompetenzstreitigkeiten und zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Anstellungsverträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit Managementbeteiligungen und sonstigen Incentivierungsprogrammen
 

Familienunternehmen

Die langfristige Begleitung von inhabergeführten Unternehmern und Unternehmerfamilien bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hervorzuheben sind

  • die Gestaltung maßgeschneiderter Gesellschaftsverträge, Gesellschafter- und Poolvereinbarungen
  • die integrierte gesellschafts-, erb- und familienrechtliche Beratung zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge einschließlich der Implementierung von Stiftungslösungen und der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • die Mediation und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
 

Kapitalmarktrecht

Wir verfügen über umfassende Erfahrungen in der Beratung börsennotierter Unternehmen und ihrer Aktionäre. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Laufende kapitalmarktrechtliche Beratung börsennotierter Gesellschaften, etwa bei der Erfüllung ihrer Ad-hoc-Pflichten
  • Strukturierung und Durchführung öffentlicher Erwerbsangebote und das Delisting oder Downlisting der Zielgesellschaft
  • Beratung der Organe einer Zielgesellschaft im Zusammenhang mit freundlichen oder feindlichen öffentlichen Übernahmen
  • Prozessführung bei Beschlussmängelklagen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Investorenseite
  • Prozessführung bei Schadensersatzklagen wegen Kapitalmarkthaftung
 

Konfliktberatung und Prozessführung

Die Beratung in Konfliktsituationen und die branchenübergreifende Vertretung in gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen bildet einen Fokus unserer Tätigkeit. Bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen setzen wir uns mit ganzer Kraft für die Interessen unserer Mandanten ein. Der Öffentlichkeitswahrnehmung kommt im Streitfall große Bedeutung zu. Wir koordinieren unser Vorgehen daher im Bedarfsfall mit den Kommunikationsberatern unserer Mandanten.

Organhaftung

Die Vertretung von Organmitgliedern, Unternehmenen sowie D&O-Versicherungen in Organhaftungsfällen gehört zu den Schwerpunkten der Sozietät. Im Fall der Inanspruchnahme von Organmitgliedern handelt es sich regelmäßig um Situationen von existentieller Bedeutung, die nicht nur juristische Expertise und Durchsetzungsstärke, sondern Augenmaß und die Fähigkeit zur Entwicklung konstruktiver Lösungen erfordern.

Investoren

Die effektive Wahrnehmung und streitige Durchsetzung von Gesellschafterrechten ist aus Investorensicht von zentraler Bedeutung. Die Konfliktberatung und Vertretung von Investoren zählt zu den Kernkompetenzen unserer Sozietät. Dies gilt insbesondere für

  • Auseinandersetzungen mit Gesellschaftsorganen über die Erfüllung ihrer Pflichten und die Reichweite ihrer Kompetenzen
  • die Durchsetzung von Informations- und Gewinnausschüttungsrechten
  • die Überprüfung von Abfindungen und Kompensationszahlungen an Investoren im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmen, dem Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out), dem Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen oder anderen wesentlichen Strukturmaßnahmen
  • die Einberufung außerordentlicher Hauptversammlungen
  • die Einleitung und Durchführung von Sonderprüfungen
  • die Bestellung von besonderen Vertretern
  • die Einleitung von Aktionärsklagen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder und Mutterunternehmen
  • die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter oder unrichtiger Kapitalmarktinformationen
Gesellschafterstreitigkeiten

Bei Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern, aber auch im Rahmen von Joint Ventures gleichberechtigter Partner, handelt es sich häufig um emotional aufgeladene Auseinandersetzungen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Beteiligten. Unsere Erfahrungen mit solchen Ausnahmesituationen und unsere gesellschaftsrechtliche Expertise ermöglichen es uns, die Interessen unserer Mandanten effektiv wahrzunehmen - durch kreative, konstruktive Lösungen oder durch eine vehemente Rechtsdurchsetzung.

Post-M&A Litigation

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in M&A-Transaktionen und sind daher in der Lage, unsere Mandanten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und vergleichbaren Transaktionen fundiert zu vertreten. Im Vordergrund stehen dabei Auseinandersetzungen über Kaufpreisanpassungen, Garantieverletzungen, Freistellungspflichten, Aufklärungsmängel oder Ansprüche aufgrund des Abbruchs von Vertragsverhandlungen. Ebenso zählen Verfahren über die Inanspruchnahme von M&A-Beratern zu unserem Beratungsspektrum.

Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution

Komplexe und umfangreiche wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig Gegenstand von Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterverfahren oder werden in Verfahren der alternativen Konfliktlösung beigelegt. Die Vertretung unserer Mandanten in derartigen Verfahren stellt einen zentralen Aspekt unserer Tätigkeit dar.

 

M&A

Die rechtliche Beratung von Finanzinvestoren und Unternehmen bei M&A-Transaktionen zählt zu unserem Kerngeschäft.

Private M&A
  • Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen auf Käufer- und Verkäuferseite einschließlich Buy-Side oder Vendor Due Diligence
  • Transaktionsbegleitende Umstrukturierungsmaßnahmen in Form eines vorbereitenden Carve-out oder Carve-in
  • Post-Closing Restrukturierungen
  • Earn-out Gestaltungen und Rückbeteiligungen
Public M&A
  • Öffentliche Übernahmen auf Seite des Bieters, des Zielunternehmens, des Management oder wesentlich beteiligter Aktionäre
  • Sonstige öffentliche Erwerbsangebote
  • Minderheitsaktionäre
Joint Ventures
Venture Capital
 
Publikationen

  • Die Verbrauchergeneralklausel des UWG, 2017
  • Conference Report: "Framing – The 'Hard Core' of Unfair Competition Law", GRURInt 2016, 911 (gemeinsam mit Frauke Henning-Bodewig)
  • Die lauterkeitsrechtlichen Schranken von In-App-Angeboten, WRP 2015, 1187
  • Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 7, 4. Auflage, 2016, Kommentierungen zum Konzernrecht der Societas Europaea (Anh. Art. 9 SE-VO) sowie zum Europäischen Gesellschaftsrecht (Europäische Niederlassungsfreiheit und Europäische Kapitalverkehrsfreiheit) (5. Auflage in Vorbereitung, erscheint 2020) – Alexander Ego
  • Zur Praxis des Organhaftungsprozesses im Aktienrecht, in: Servatius (Hrsg.), ZIP Praxishandbuch Corporate Litigation, 2. Aufl. 2020 (im Erscheinen) – Christian Stretz
  • Handbuch der Managerhaftung, Kommentierung der Haftung von Aufsichtsräten (im Erscheinen) – Henrik Humrich
  • Internationale Organ- und Gesellschafterhaftung 20 Jahre nach „Centros“ – Zwischenruf zur Niederlassungsfreiheit von EU-Kapitalgesellschaften, IWRZ 2019, 243 – Alexander Ego
  • Isolierter Hinausformwechsel vor dem EuGH, Anm. zu den Schlussanträgen von Generalanwältin Juliane Kokott in der Rs. C-106/16 (Polbud), DB 2017, 1318 – Alexander Ego
  • Streitgegenstand und Prozessvergleich des KapMuG (Dissertation), Nomos (Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht), 2019 - Erika Ditler
  • Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 8, Umwandlungsrecht, 5. Auflage 2018, Kommentierung des Rechtsschutzes (Beschlussmängelstreitigkeit, Freigabeverfahren und Spruchverfahren) bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel - Henrik Humrich
  • Beck'sche Online-Formulare Prozess, 37. Edition 2018, Kommentierung der Formulare zum Schiedsverfahrensrecht - Christian Stretz
  • Anspruch aus § 64 GmbHG begründet keinen Schadensersatzanspruch im versicherungsrechtlichen Sinn (Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2018 – I-4 U 93/16), GWR 2018, 353 - Christian Stretz
  • Beschränkte Wirkung der Schiedsklausel im Mehrparteienvertrag (Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 – 4 U 44/16), GWR 2018, 215 - Christian Stretz
  • Unwirksamkeit einer Schiedsgutachtenvereinbarung zur möglichen Organhaftung eines Vorstands (Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 30.3.2017 – 23 U 3159/16), GWR 2017, 357 - Christian Stretz
  • Zum Umfang der Inzidentprüfung einer Schiedsvereinbarung bei gerichtlicher Bestellung eines Schiedsrichters (Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.12.2016 – 26 SchH 4/16), GWR 2017, 142 - Christian Stretz
  • Das beschleunigte Verfahren unter Geltung der neuen ICC-Schiedsgerichtsordnung, GWR 2017, 89 ff. - Christian Stretz
  • § 1032 II ZPO und prima facie Prüfung einer Schiedsvereinbarung (Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 24.11.2016 – 34 SchH 5/16), GWR 2017, 49 (gemeinsam mit Dr. Gerhard Lang) - Christian Stretz
  • Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 7, 4. Auflage 2016, Kommentierung zur Europäischen Niederlassungsfreiheit und Europäischen Kapitalverkehrsfreiheit - Alexander Ego
  • Unzulässigkeit einer Vollversammlung bei nur rechtsgeschäftlicher Vertretung einer beteiligten GmbH (Anmerkung zu Landgericht Duisburg, Urteil vom 15.1.2016 – 22 O 100/15), GWR 2016, 384 - Christian Stretz
  • Zur Zulässigkeit einer Satzungsregelung, durch die das Grundkapital bedingt durch Ausgabe von Nennbetragsaktien erhöht wird (Anmerkung zu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.02.2016 – 22 W 93/ 15), GWR 2016, 361 - Christian Stretz
  • Kommunikation des Aufsichtsrats mit den Mitarbeitern, BOARD 2015, 184 ff. - Henrik Humrich
  • Die (vermeintlichen) Informationsrechte des besonderen Vertreters nach § 147 II AktG, NZG 2014, 441 ff. - Henrik Humrich
  • Rechtswahlfreiheit im europäischen Insolvenzrecht (Dissertation), Mohr Siebeck (Schriften zum ausländischen und internationalen Privatrecht), 2014 - Jan-Henning Wyen
  • Die Streitverkündung im staatlichen Gerichtsverfahren und ihre Interventionswirkung im anschließenden Schiedsverfahren, SchiedsVZ 2013, 193 ff. - Christian Stretz
  • Der besondere Vertreter im Aktienrecht (Dissertation), Duncker & Humblot (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), 2013 - Henrik Humrich
  • Die Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag (Dissertation), Verlag C.H. Beck (Münchener Universitätsschriften), 2013 - Christian Stretz
  • Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Band 7, 3. Auflage, 2012, Kommentierung zur Europäischen Niederlassungsfreiheit und Europäischen Kapitalverkehrsfreiheit - Alexander Ego (zusammen mit Holger Altmeppen)
  • Leitfaden zur Mediation für Rechtsanwälte, ZAP 2012, 917 – 924 - Erika Ditler (zusammen mit Martin Engel)
  • Der M&A-Ausschuss des Aufsichtsrats, BOARD 2011, 107 ff. - Jan-Henning Wyen (zusammen mit Steffen Oppenländer)
  • Aktien statt Cash – Offene Fragen beim Tauschangebot unter dem WpÜG, in: Festschrift für Klaus J. Hopt zum 70. Geburtstag am 24. August 2010, 2010, S. 1955 - 1989 - Jan-Henning Wyen (zusammen mit Achim Herfs)
  • Reporting Requirements for Cash-Settled Total Return Equity Swaps in the U.S. and Germany, LL.M. Dissertation Harvard Law School, 2009 - Henrik Humrich
  • Gesellschafterdarlehen, Insolvenzverschleppungshaftung und Niederlassungsfreiheit der Kapitalgesellschaften, in: Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr – Deutsches Recht im Wettbewerb – 20 Jahre transnationaler Dialog, 2009, S. 140 - 153 - Alexander Ego (zusammen mit Holger Altmeppen)
  • Europäische Niederlassungsfreiheit der Kapitalgesellschaft und deutsches Gläubigerschutzrecht (Dissertation), Nomos, 2007 - Alexander Ego

EGO  HUMRICH  WYEN